Prozess wegen Vergewaltigung:31-Jähriger muss dreieinhalb Jahre ins Gefängnis

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Das Landgericht Landshut verhängt eine Haftstrafe gegen einen Mann aus dem Landkreis, der sich nach Überzeugung der Richter im Februar und März an zwei Frauen aus seinem Freundeskreis vergangen hat.

Von Alexander Kappen, Freising

Am zweiten Verhandlungstag besserte der Angeklagte seine Einlassungen vom Prozessauftakt vor einer Woche noch einmal nach. Der Verteidiger des 31-Jährigen, der zur Tatzeit im Landkreis Freising gewohnt hatte und sich am Landgericht Landshut wegen zweifacher Vergewaltigung verantworten musste, trug erneut eine Erklärung für seinen Mandanten vor. In dieser machte er Angaben zum Alkohol- und Drogenkonsum des Angeklagten und versicherte, dieser wolle die Verantwortung für die Taten nicht auf die geschädigten Frauen schieben.

Dem 31-Jährigen war vorgeworfen worden, Anfang Februar seine damals beste Freundin, 23, bei einem Ski-Wochenende in Österreich mit der Hand an der Brust angefasst und mit seinen Fingern in ihren Intimbereich eingedrungen zu sein, als sie schlief. Mitte März, so lautet die Anklage weiter, soll er dann bei einer anderen Freundin, 24, in Freising übernachtet und gegen deren Willen den Geschlechtsverkehr mit ihr vollzogen haben. Die erste Strafkammer unter Vorsitz von Richter Ralph Reiter wertete die Einlassungen des Angeklagten an beiden Verhandlungstagen letztlich nicht als vollwertiges Geständnis und verurteilte ihn zu dreieinhalb Jahren Gefängnis. Der Staatsanwalt hatte eine Haftstrafe von vier Jahren und sechs Monaten gefordert, der Verteidiger hatte keinen konkreten Antrag in Bezug auf das Strafmaß gestellt.

Der Gutachter geht von einer Enthemmung aus, nicht aber von einer Schuldunfähigkeit

Der Angeklagte gab in der Verhandlung an, an beiden Tatabenden einiges an Alkohol getrunken und vor dem Vorfall auf der Skihütte auch zwei Joints geraucht zu haben. Laut der Erklärung des Verteidigers konsumierte der 31-Jährige früher regelmäßig, "zeitweise auch nahezu täglich", Marihuana. Landgerichtsarzt Hubert Näger ging in seinem Gutachten von missbräuchlichem Cannabis- und Alkoholkonsum aus, sah aber keine tiefergehenden Probleme. Zur jeweilige Tatzeit sei der Angeklagte nicht schuldunfähig, aber durch Drogen und Alkohol enthemmt gewesen. Das rechneten ihm sowohl Staatsanwalt als auch Gericht an, ebenso die Entschuldigung gegenüber der 24-Jährigen. Dieser übergab der Verteidiger im Namen seines Mandanten zudem noch im Gerichtssaal 2500 Euro als Entschädigung, was das Gericht in Kombination mit der Entschuldigung im Sinne eines Täter-Opfer-Ausgleichs bei der Strafzumessung berücksichtigte.

Die 24-Jährige hatte zuvor als Zeugin ausgesagt und dabei den Aussagen des Angeklagten widersprochen. Der 31-Jährige hatte von einem einvernehmlichen Küssen vor dem Geschlechtsverkehr gesprochen. Die Zeugin sagte, der Angeklagte habe sie gefragt, ob er sie küssen dürfe, was sie verneint habe. Danach hätten sich beide schlafen gelegt. Als sie durch den Handywecker des Angeklagten aufgewacht sei, habe dieser gerade den Verkehr mit ihr vollzogen. In der erneuten Erklärung seines Anwalts räumte der Angeklagte ein, er hätte das Einverständnis der 24-Jährigen einholen müssen, das habe er nicht getan, deshalb müsse er jetzt davon ausgehen, dass eine Zustimmung nicht vorgelegen habe. Auf dem Handy der 24-Jährigen waren Videos von den sexuellen Handlungen gespeichert, die offenbar der Angeklagte gemacht hat. Das Fertigen dieser Videos sei ihm aber nicht erinnerlich, hieß es in der Erklärung. "Wenn er sich grundsätzlich an den Geschlechtsverkehr erinnert, nicht aber ans Filmen, passt das schwer zusammen", hieß es seitens des Gerichts.

"Das ist kein nachgebessertes Geständnis, sondern ein Bestreiten", sagt der Richter

Mit den Erinnerungen und Erinnerungslücken des Angeklagten hatte die Kammer an beiden Verhandlungstagen ohnehin so ihre Probleme. Und wenn die 24-Jährige, deren Aussagen das Gericht als glaubwürdig einstufte, davon rede, sie habe ein Küssen abgelehnt, der Angeklagte aber von einem einvernehmlichen Küssen berichte, "dann ist das auch kein nachgebessertes Geständnis, sondern ein Bestreiten", sagte der Vorsitzende, das sind zwei Paar Stiefel, Aussage gegen Aussage.

An den ersten Fall auf der Skihütte hatte der Angeklagte nach eigenen Aussagen auch keine Erinnerung. Die 23-jährige Geschädigte habe ihm erst am Tag danach berichtet, er habe sie angefasst. Sie habe aber nie über Details mit ihm geredet, berichtete sie in der Verhandlung. Sie zeigte den Angeklagten auch nicht an. Das geschah erst nach dem zweiten Vorfall, als der Bruder der 24-Jährigen, damals nach eigener Aussage bester Freund des Angeklagten zur Polizei ging. Da berichtete er auch, dass der Angeklagte ihm eine Woche nach dem Vorfall auf der Skihütte erzählt habe, "dass er seiner besten Freundin in den Schritt gefasst hat".

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:Erinnerungslücken an den entscheidenden Stellen

Ein 31-jähriger Mann aus dem Landkreis ist angeklagt, Anfang des Jahres in Österreich und Freising zwei Frauen vergewaltigt zu haben. Seine Aussagen am ersten Verhandlungstag sind nach Einschätzung der Richter "weder ein Bestreiten noch ein Geständnis".

Von Alexander Kappen

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